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Geblitzt: Messfehler bei ES3.0

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Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit?

Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener  Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0  geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft wurde.

Hierbei handelt es sich um ein oft verwendetes Zitat der Bußgeldstelle. Im Ergebnis bedeutet dies, sofern geblitzt wird und das Fahrzeug im Bild ist, ist alles richtig. Demnach dürften Messfehler schlichtweg ausgeschlossen sein, denn diese von der Behörde aufgestellte Mindestvoraussetzung (Fahrzeug befindet sich im Bild) dürfte bei 100 % der Messungen vorliegen; andernfalls wird wohl niemandem der konkreten Vorwurf gemacht werden.

Offensichtliche Messfehler belegen das Gegenteil

Dass es jedoch nicht ganz so einfach ist, belegt eine Vielzahl von Messungen, die – trotz Existenz eines Fotos – fehlerhaft sind. Beispielhaft wird folgende Messung eines Mandanten auf der BAB 2 bei der Messstelle km 5,3 in Fahrtrichtung Berlin dargestellt.

Geblitzt

Der Mandant wurde hier mit 147 km/h bei erlaubten 120 km/h geblitzt. Aber war der Mandant hier wirklich zu schnell? Nach einer Überprüfung der Messung konnte die Ansicht der Bußgeldbehörde, dass alleine die Existenz eines Messfotos einen gültigen Geschwindigkeitsmesswert bedeutet, nicht bestätigt werden. Nach Auswertung des Messfotos wurde eine Vielzahl an Fehlern festgestellt. Der Messwert konnte hier schon gar nicht vom Fahrzeug stammen. Das Fahrzeug befand sich über 3 Meter vor der Fotolinie, so dass das Fahrzeug den Messsensor und damit den Messbereich noch gar nicht erreicht hatte. Ferner wurde festgestellt, dass sich das Fahrzeug in einem nicht plausiblen Seitenabstand zum Messsensor befand. Der ermittelte Seitenabstand war viel zu groß. Aber was oder wer hat dann wohl die Messung mit diesem Messwert ausgelöst? Hier waren die Fehler offensichtlich und konnten von uns nach Bewertung der Messfotos aufgedeckt werden. Ein erhöhter Prüfungs- und schließlich Argumentationsaufwand wird von unseren Verkehrsanwälten entsprechend bei “verdeckten” Fehlern betrieben. Vorliegende Messungen zeigen jedoch, dass es sich lohnt, kritisch zu sein, auch wenn man mit amtlichen Messgeräten geblitzt wird.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung

Geblitzt in Brandenburg

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Ja nach Autobahn wird entweder das Messgerät es3.0 oder aber das Messgerät PoliScan eingesetzt. Mit beiden Messgeräten sind unsere Rechtsanwälte vertraut.

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70,- € Bußgeld 1 Punkt 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden
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80,- € Bußgeld 3 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
120,- € Bußgeld 3 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
160,- € Bußgeld 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
240,- € Bußgeld 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
440,- € Bußgeld 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
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Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin


OLG Hamm: Fehlende Kenntnis über Funktionsweise von ESO ES 3.0 führt nicht zur Unverwertbarkeit der Messung

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Nach dem OLG Zweibrücken (Az.: 1 Ss Bs 12/12) ist nun auch das OLG Hamm der Ansicht, dass allein die fehlende Kenntnis über die Funktionsweise des Messgerätes ESO ES 3.0 weder bedeutet, dass das Messergebnis etwa unverwertbar wäre noch dass das Gericht dazu verpflichtet wäre, ohne konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung weitere Nachforschungen über die Funktionsweise des Messgerätes anzustellen.

Der Betroffene der Geschwindigkeitsmessung hatte in dem konkreten Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt, um zu beweisen, dass die Messung technisch nicht ordnungsgemäß erfolgt war. Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein solcher Beweisantrag abgelehnt werden kann, wenn keinerlei Ansatzpunkte auf eine Störung der Messung hindeuten und die Messung korrekt von dem Messbeamten durchgeführt wurde.

Desweiteren sei bekannt, nach welchem Prinzip ESO ES 3.0 funktioniere. Bei dem Messverfahren handelt es sich um standardisiertes Messverfahren, so dass nur Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung begründen können. Beweisbehauptungen „ins Blaue hinein“ genügen aus Sicht des OLG Hamm nicht, damit das Gericht zusätzliche Ermittlungen anstellt.

Das OLG Hamm hat mit diesem Beschluss auch der Möglichkeit des Akteneinsichtsrechts in die Bedienungsanleitung eine Absage erteilt. Dies ist deshalb zu bedauern, da nur mit Kenntnis der Bedienungsanleitung und der detaillierten technischen Funktionsweise des Messgerätes hinreichend begründet werden kann, dass konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung bestehen und dass eine Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Freispruch nach Messung mit PoliscanSpeed 1.5.5

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Wer mit dem Geschwindigkeitsessgerät PoliscanSpeed, Softwareversion 1.5.5, geblitzt wird, hat weiterhin gute Chancen, dass angestrengte Gerichtsverfahren entweder eingestellt werden oder es zum Freispruch kommt.

Wir berichteten zum einen, dass bereits mehrere Amtsgerichte Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät PoliscanSpeed nicht mehr zu den standardisierten Messverfahren zählen (zuletzt: AG Tiergarten). Zum anderen wurden bei der Nachfolge-Softwareversion 3.2.4 von PoliscanSpeed Unregelmäßigkeiten bei der Messwertbildung festgestellt, da Diskrepanzen zwischen dem tatsächlich ermitteltem Geschwindigkeitswert und dem angezeigten Wert in der Datenleiste bestanden. Da ein solcher Fehler der Messwertbildung auch bei der Vorgängersoftwareversion 1.5.5 nicht auszuschließen ist, wurde das Verfahren gegen den Betroffenen in einem unserer Fälle jüngst nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

Mit dem Urteil des AG Friedberg vom 11.08.2014 (Az.: 45 a OWi – 205 Js 16236/14) ist nunmehr eine weitere technische Schwäche der Softwareversion 1.5.5 offenbar geworden.

In dem Fall soll der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Messung mit PoliscanSpeed 1.5.5 außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten haben.

Ausgangspunkt der Entscheidung war, dass die Softwareversion PoliscanSpeed 3.2.4 mit einer neuen Version 3.45.1 der Auswertungssoftware Tuff.Viewers versehen ist, welche bestimmte Geschwindigkeitsmessungen automatisch unterdrückt, wenn beispielsweise das betroffene Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug auf der Messaufnahme verdeckt wird oder andere technisch offensichtliche Messfehler vorliegen. In solchen Fällen entscheidet die neue Auswertesoftware über ein Tool automatisch, ob einzelne Messfälle geöffnet und zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden können, oder ob sie unterdrückt werden. Der in dem Gerichtsverfahren gehörte Sachverständige berichtete nun von Falldaten, die nach dem 23.07.2013 mit der Gerätesoftware 3.2.4 und mit der neuen Auswertesoftware ausgewertet wurden, wonach 21,7 % der Messungen aufgrund dieser Vorgehensweise nicht Gegenstand eines Bußgeldverfahrens werden.

Der entscheidende Umstand, der im vorliegenden Fall zum Freispruch des Betroffenen führte, lag darin, dass der Sachverständige nicht auszuschließen vermochte, dass eine ähnlich hohe Fehlerquote von rund 20% auch bei der Softwareversion von PoliscanSpeed 1.5.5 vorliegt, wo diese Messfehler mangels Auswertesoftware gerade nicht erkannt werden und somit zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden können. Dem Gericht fehlte es daher an der erforderlichen richterlichen Überzeugung, dass die Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wurde, weshalb es den Betroffenen freisprach.

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Blitzmarathon 2014 – Wo wird geblitzt?

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Wo wird geblitzt? Blitzmarathon 2014

 

Wie bereits in der Vergangenheit veröffentlicht das Land Brandenburg kurz vor Beginn des Blitzmarathons die Messstellen, wo geblitzt wird. Neben den weiter unten aufgeführten Messstellen wird zu erwarten sein, dass an folgenden Messstellen geblitzt wird:

  • A 115, Km 13,4 (nicht mehr im Betrieb) es3.0
  • A 115 auf der Tangente zur A 10 es3.0
  • A 9, Km 0,2 FR Leipzig (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, Km 0,4 Fahrtrichtung Berlin (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, km 38,1, Fahrtrichtung Leipzig es3.0
  • A 2, Km 0,3 Fahrtrichtung Magdeburg es3.0
  • A 2, km 5,3, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 2, km 22,0, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 10, km 76,0 Fahrtrichtung Ludwigsfelde es3.0
  • A 10, Abschn. 251, km 0,775  (PoliScan Speed)
  • A 10, km 166,4 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed)
  • A 10, km 174,0, Fahrtrichtung Frankfurt/O (PoliScan Speed)
  • A 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10 (PoliScan Speed)
  • A 11, km 31,77, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A24, km 186,411,  Rossow, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • BAB 24, km 172,985,  AD Wittstock/Dosse, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • A 24, km 173,488, AD Wittstock/Dosse Fahrtrichtung Hamburg es3.0

Hierbei handelt es sich lediglich um eine exemplarische Auflistung verschiedener ständiger Messstellen. Geblitzt wird hier stets mit dem Einseitensensor es3.0 der Firma eso und dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Es ist trotz der vielen Messstellen davon auszugehen, dass recht wenige Verstöße registriert werden, da die Mehrzahl der Kraftfahrer gewarnt sind und entsprechend vorsichtig fahren. Es ist jedoch gerade an solchen Messtagen nicht ausgeschlossen, dass sich Messfehler einschleichen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen im Falle einer Überprüfung gerne zur Verfügung und erstellen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung

Geblitzt in Brandenburg

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Geblitzt wird wahrscheinlich an diesen weitere Messstellen:

Polizeidirektion Nord

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Neuruppin, E.-Dieckhoff-Straße
Neuruppin, Artur-Becker-Straße
Neuruppin, Ortsteil Gnewikow, Gutsstraße in Höhe Jugenddorf Neuruppin, Nauener Straße, Ortsausgang Fehrbellin Neuruppin, L18, Ortslage Storbeck
Neuruppin, Ortslage Katerbow
Neuruppin, Ortslage Rägelin
Rheinsberg, Paulshorster Straße
Lindow (Mark), Bahnhofstraße, Richtung Schönberg
Kyritz, Holzhausener Straße
Kyritz, B5 Ortsumgehung, Höhe Schwarzer Weg
B5, zwischen Kyritz und Wusterhausen/Dosse
Kyritz, B5 bei Wusterhausen/Dosse
Wusterhausen/Dosse, Bantikower Weg
B5, Kyritz, Ortsteil Heinrichsfelde
Wittstock/Dosse, Röbeler Straße
Wittstock/Dosse, Meyenburger Chaussee
Wittstock/Dosse, Papenbrucher Chaussee
L14, Wittstock/Dosse, Ortsdurchfahrt Scharfenberg
L15, Wittstock/Dosse, Ortslage Schweinrich
L18, Wittstock/Dosse, Ortslage Fretzdorf
B189, Ortsausgang Wittstock/Dosse
L141, Neustadt (Dosse), Ortsteil Neuendorf
Neustadt (Dosse), Ortslage Kampehl, Dorfstraße
Gemeinde Märkisch Linden, Ortslage Kränzlin

 

Landkreis Prignitz

Perleberg, L10, Ortsausgang Perleberg, beidseitig Perleberg, Putlitzer Straße
Perleberg, Wittenberger Straße
Pritzwalk, L13, Ortslage Reetz

B195, Wittenberge, bei Ferbitz
Wittenberge, L11, zwischen Lennewitz und Quitzöbel B189 zwischen Wittenberge und Wittstock/Dosse L13, Ortslage Karlshof
B103, Meyenburg, Penzlin-Süd

 

Landkreis Oberhavel

Oranienburg, Bernauer Straße
L19, zwischen Kremmen und Sommerfeld
L211, Oranienburg, Ortsteil Lehnitz
B273, Oranienburg, Ortsteil Schmachtenhagen
B167, Gemeinde Löwenberger Land, Neulöwenberg, Neulöwenberger Straße Gemeinde Löwenberger Land, Ortsteil Teschendorf, Hauptstraße
Hohen Neuendorf, Rudolf-Breitscheid-Straße
Hohen Neuendorf, Stadtteil Borgsdorf, Dorfstraße
Gransee, Berliner Straße
B96, Gransee, Fahrtrichtung Fürstenberg/ Havel
B96, Fürstenberg/ Havel, innerorts
L222, Gemeinde Stechlin, Ortseingang Menz
Zehdenick, Krewelin
L30, Hennigsdorf, Mühlenbeck-Schönfließ
Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Dorfstraße
Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Zühlsdorf, Dorfstraße
L20, Velten, Pinnower Chaussee
L21, Liebenwalde, Berliner Straße
B167, Liebenwalde, Hammerallee

 

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Nord werden eingerichtet auf der:

  • B5, Ortseingang Wusterhausen/ Dosse aus Richtung Bückwitz
  • B103, bei Schönebeck (Prignitz), Parkplatz (agO)
  • BAB10, Autobahndreieck Oranienburg
  • BAB24, zwischen Neuruppin und Herzsprung in Fahrtrichtung Hamburg
  • durch den Videowagen insbesondere die BAB24, Autobahndreieck Wittstock bisAutobahndreieck Havelland

Landkreis Oder-Spree

B87, zwischen Ragow und Müllrose
B87, Ortslage Müllrose
B112, Brieskow-Finkenheerd, Karl-Marx-Straße
B168, Rietz-Neuendorf, Ortslage Pfaffendorf Eisenhüttenstadt, Müllroser Straße
Neuzelle, Frankfurter Straße
Fürstenwalde Nord, Große Freizeit, vor dem Schwimmbad Fürstenwalde, Bahnhofstraße
Erkner, Neu Zittauer Straße
Woltersdorf, Vogelsdorfer Straße

Landkreis Märkisch-Oderland

B1, Bienenwerder
B1, zwischen Manschnow u. Diedersdorf
B1, Ortslage Lichtenow
B158, zwischen Bad Freienwalde und Blumberg, Höhe Kreuzung Platzfelde- Richtung Steinbeck
L33, Neuenhagen, Altlandsberger Chaussee
Neuenhagen, Berliner Straße
Neuenhagen, Mahlsdorfer Str.
L303, Petershagen/ Eggersdorf, Umgehungsstraße in Richtung Strausberg B1, Seelow, Straße der Jugend
Lebus, Ortsdurchfahrt

Landkreis Barnim

Bernau, L30, Schönower Chaussee Bernau, Zepenicker Chaussee Eberswalde, B167, Heegermühler Straße Eberswalde, Spechthausener Straße Servest, Servester Str. Höhe Feuerwehr Liepe, Ernst-Thälmann-Straße

Oderberg, Eberswalder Chaussee Joachimsthal, Seerandstraße
Werneuchen, B158, Freienwalder Straße Blumberg, B158, Freienwalder Chaussee Ahrensfelde Lindenberg, Wartenberger Straße

 

Uckermark

Schwedt/Oder, Berliner Allee
Schwedt/Oder, Lindenallee
Schwedt/Oder, Neubauer Straße, Höhe Stadtverwaltung Prenzlau, Neubrandenburger Straße
Prenzlau, Abfahrt Alexanderhof
L23, Ortslage Götschendorf
L100, Abfahrt Hohenwalde
L23, Abfahrt Tangersdorf
B198, Ortslage Bietikow
B166, von Schwedt in Richtung A 20, Herrenhof
L284, Felchow
Ortslage Grünow

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Ost werden eingerichtet auf der:

• A12, zwischen Friedersdorf und Storkow in Fahrtrichtung Berlin, im Baustellenbereich

Polizeidirektion Süd

Landkreis Dahme-Spreewald

B87, Ortslage Biebersdorf

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Lübbenau, Poststraße
Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße
Hörlitz, L60, An der Hochkippe
Senftenberg, Briesker Straße
L49, zwischen Lübbenau und Lübben
L54, Vetschau Ortsteil Suschow, Hauptstraße
B96, Großräschen, Ortslage Freienhufen
B96, zwischen B169 und Großräschen
B169, Ortslage Neupetershain in Fahrtrichtung Cottbus

 

Cottbus/ Landkreis Spree-Neiße

Cottbus, Stadtring, Höhe Stadion Cottbus, Sielower Chaussee Cottbus, Bahnhofstraße
Cottbus, Thiemstraße

Cottbus, B168, Stadtring
B168, Cottbus-Willmersdorf
B168, kurz vor Ortseingang Cottbus aus Richtung Lieberose B156, zwischen B169 und Landesgrenze zu Sachsen Spremberg, Berliner Straße
Guben, Kupferhammerstraße
Tschernitz, Cottbusser Straße
Forst, Berliner Straße
Neuhausen / Spree, Laubsdorf, Bagenzer Straße
L48, Neuhausen / Spree Ortsteil Roggosen
L49, Forst-Cottbus, Höhe Wappenhaus in beiden Richtungen L482, Ortslage Vorwerk Bohsdorf

Landkreis Elbe-Elster

B183, zw. Bad Liebenwerda und Lönnewitz B101, zwischen Herzberg und Brandis B87, Ortslage Schlieben
Ortslage Pechhütte

Finsterwalde, Forststraße
Elsterwerda, Burgstraße
Bad Liebenwerda, Bahnhofstraße Ortslage Langennauendorf Uebigau-Wahrenbrück, Ortsteil Prestewitz

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Süd werden eingerichtet auf der:

  • L40, zwischen Ragow und Königs Wusterhausen
  • A13, Anschlussstelle Ragow

Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel, Neuendorfer Straße Brandenburg an der Havel, Ziesarer Landstraße Brandenburg an der Havel, Upstallstraße Brandenburg an der Havel, Potsdamer Straße Brandenburg an der Havel, Rathenower Landstraße Brandenburg an der Havel, Otto-Sidow-Straße Brandenburg an der Havel, Plauer Landstraße

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Bad Belzig, Niemegker Straße Brielow, Chausseestraße
Teltow, Mahlower Straße
Teltow, Lichterfelder Allee Kleinmachnow, Förster-Funke-Allee Werder (Havel), Phöbener Chaussee Werder (Havel), Berliner Straße Caputh, Michendorfer Chaussee Michendorf, Gymnasium

Ferch, Glindower Weg
Beelitz, Straße nach Fichtenwalde
Beelitz, Virchowstraße
L86, Lehnin
L88, Beelitz-Heilstätten
L90, Glindow
L91, Weseram – Abzweig Roskow
L99, Pritzerbe – Marzahne
B1, Jeserig
B2, Michendorf in Richtung Beelitz
B1, Anschlussstelle Groß Kreutz in Richtung Potsdam B102, Niemegk – Treuenbrietzen
B107, zwischen Görzke und Ziesar
B246, Lüsse
B246, Anschlussstelle Beelitz in Richtung Brück

 

Potsdam

Potsdam, Forststraße Potsdam, Zeppelinstraße Potsdam, Leipziger Straße Potsdam, Horstweg
Potsdam, Heinrich-Mann-Allee Potsdam, Nuthestraße Potsdam, Breite Straße Potsdam, Pirschheide

B273, in Richtung Potsdam

Landkreis Havelland

Falkensee, Spandauer Straße Falkensee, Seegefelder Straße Falkensee, Spandauer Straße Dallgow-Döberitz, Wilhelmstraße Nauen, Graf Arco Straße

Ketzin, L92, Brückenkopf Rathenow, Milower Landstraße Rathenow, Neudessauer Straße Bützer, Rathenower Straße
B5, Höhe GVZ Wustermark

Landkreis Teltow-Fläming

Luckenwalde, An den Ziegeleien Luckenwalde, Frankenfelder Chaussee Luckenwalde, Straße zum Freibad Luckenwalde, Trebbiner Tor Luckenwalde, An den Ziegeleien Niedergörsdorf, Höhe Grundschule Mahlow, Glasower Damm Großmachnow, Pramsdorfer Straße Dabendorf, B96, Dabendorfer Weg Ludwigsfelde, Nicolaus-Otto-Straße Ludwigsfelde, Brandenburgische Straße Ludwigsfelde, Großbeerener Landstraße Ludwigsfelde, Am Birkengrund Ludwigsfelde, Potsdamer Straße

 

Thyrow, L795
Löwendorf, Arensdorfer Straße Stülpe/Holbeck
B96, Wünsdorf, Cottbuser Straße
B96, Ortslage Mahlow
B101, Welsickendorf
B101, Ortslage Heinersdorf
B101, Ludwigsfelde, Abzweig Kerzendorf B102, Werbig

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion West werden eingerichtet auf der:

  • BAB2, zwischen AS Lehnin und Netzen
  • BAB2, zwischen AS Brandenburg und Netzen
  • BAB9, Dreieck Potsdam
  • BAB10, Auffahrt Spandau von der B5 kommend
  • BAB10, Ludwigsfelde Ost
  • BAB115, Höhe Anschlussstelle Kleinmachnow

(Quelle: internetwache.brandenburg.de)

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Geblitzt: Zwischenbilanz Blitzmarathon

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Geblitzt: Der Blitzmarathon 2014 in Brandenburg

Die Polizei Brandenburg veröffentlicht eine erste Zwischenbilanz. In den ersten sechs Stunden landesweiten Blitzer-Aktion wurden 37599 Kraftfahrer registriert. Davon wurden lediglich 886 Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Das entspricht eine Quote von gerade einmal 2,4 %. Das ist lediglich ein Brauchteil von sonst üblichen Messungen. An normalen Tagen fahren zumindest auf der Autobahn rund 10 – 15 % der Verkehrsteilnehmer zu schnell. Grund für die geringe Anzahl an Verkehrsverstößen dürfte sicherlich die breite Ankündigung und Berichterstattung über den Blitzmarathon sein. Verkehrsteilnehmer waren gewarnt und konnten so vermeiden, geblitzt zu werden. Ob sich die Verkehrsteilnehmer auch heute noch an die Verkehrsregeln halten werden, kann jedoch bezweifelt werden. Nachhaltig waren diese Aktionen zumindest in der Vergangenheit nicht.

Für die wenigen Verkehrsteilnehmer, die geblitzt wurden, besteht dennoch etwas Hoffnung, die Messung anzugreifen. Aufgrund der Vielzahl von Messungen ist nicht ausgeschlossen, dass sich der ein oder andere Fehler eingeschlichen hat. Falls Sie in geblitzt wurden, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht gerne für eine kostenlose Einschätzung zur Verfügung.

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Aufklärungspflicht des Gerichts bei Leerfotos des Geschwindigkeitsmessgerätes

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Bei Geschwindigkeitsmessungen kann es immer wieder zu Leerfotos mit Leerdatensätzen kommen. Solche Leerfotos entstehen bei sog. Knickstrahlreflexionen, wenn Fahrzeuge im reflektierten Radarstrahl außerhalb des maßgeblichen Bildaufnahmebereichs aufgenommen werden. Die Aufnahme wird dabei entweder durch statische Objekte (z.B. Verkehrsschilder) oder durch individuelle Reflektoren (z.B. die Metallfläche eines anderen PKW) ausgelöst.

Möglich ist in den Fällen, in denen in einem Messdatensatz Leerfotos mit Leerdatensätzen vorhanden sind, dass es zu einer Reflexionsfehlmessung und damit zu einer Fehlmessung kam. Ob eine solche Reflexionsfehlmessung vorlag, kann durch Auswertung der Messbilderreihe durch einen Sachverständigen erfolgen.

In dem vorliegenden Fall rügte der Verteidiger eines Betroffenen einer Geschwindigkeitsmessung mit seiner Rechtsbeschwerde vor dem OLG Hamm (Beschl. v. 10.062014, Az.: 1 RBs 164/13), dass das Amtsgericht in der ersten Instanz mehr Aufklärung über die Frage hätte betreiben müssen, ob eine ungewöhnliche Konzentration von Leerfotos innerhalb eines Messbilderdatensatzes nicht auf eine fehlerhafte Arbeit des Messgerätes selbst hinweise.

Das OLG Hamm lehnte dies im konkreten Fall ab. Der entscheidende Umstand war jedoch vorliegend, dass in dem Ausgangsverfahren ein Sachverständiger bereits die Bilderdatensätze der Messreihe ausgewertet hatte und eine Reflexionsfehlmessung ausgeschlossen hatte. Aus dem Beschluss geht hervor, dass das OLG Hamm eine solche Aufklärungsrüge zwar grundsätzlich für möglich erachtet, jedoch konkret ausgeführt werden muss, aus welchen Umständen sich eine ergänzende Aufklärungspflicht des Gerichts, beispielsweise durch Einholung eines ergänzenden Sachverständigengutachtens, ergibt.

Das OLG Hamm setzt mit diesem Beschluss hohe Anforderungen an die Begründung einer Aufklärungsrüge, welche die Funktionsfähigkeit eines Messgerätes betrifft. Zu bedenken ist dabei, dass 16 Datensätzen im vorliegenden Fall schlichtweg fehlten und nicht auszuschließen war, dass es sich dabei ebenfalls um Leerfotos handelte. Das OLG Hamm sieht selbst bei einer „gehäuften Anzahl von Leerfotos“ lediglich den Verdacht einer störanfälligen Messstelle, was das Gericht nur dazu veranlasse, die Messung kritisch zu hinterfragen.

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Wem gehören die Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung?

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Nach Geschwindigkeitsmessungen mit ESO ES 3.0 stellt sich für die Betroffenen regelmäßig die Problematik, dass die Messungen nicht vollständig nachprüfbar sind, weil der Hersteller ESO die Herausgabe der Messwertbildung, d.h. der Rohdaten, an Sachverständige mit der Begründung verweigerte, dass allein die Herstellerfirma über die Rohdaten verfügen dürfe. Die Sachverständigen können daher in der Regel eine reine Plausibilitätsprüfung durchführen.

Nun scheint sich in dieser Frage eine Wendung anzubahnen. Denn der Hersteller ESO hatte im Jahr 2013 ein Sachverständigenbüro vor dem LG Halle verklagt, es zu unterlassen, im Rahmen von Sachverständigengutachten die Rohdaten von Geschwindigkeitsmessungen eigenhändig zu entschlüsseln und anschließend auszulesen.

Mit Urteil vom 05.12.2013 hatte das LG Halle (Az.: 5 O 11ß/13) die Klage des Herstellers ESO jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass ESO gar nicht verfügungsbefugt über die Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung sei. Dies sei vielmehr die jeweilige Behörde, die Geschwindigkeitsmessungen veranlasst und durchführen lässt, weswegen der Hersteller ESO nicht darüber bestimmen dürfe, wer Zugang zu den Datensätzen erhalte. Zudem dürfe die Überprüfung der Rohdaten generell durch Sachverständige oder die Behörde durchgeführt werden, weil das Messgerät ESO ES 3.0 das Zulassungsverfahren der PTB Braunschweig durchlaufen hat.

Das OLG Naumburg (Az.: 6 U 3/14) hat als Rechtsmittelgericht das Urteil des LG Halle nunmehr jüngst bestätigt. Damit könnte sich der Überprüfungsrahmen von Geschwindigkeitsmessungen durch Sachverständige erheblich erweitern, was zur Folge haben könnte, dass vermehrt fehlerhafte Messungen aufgedeckt werden. Es bleibt aber abzuwarten, ob der Hersteller ESO diese Rechtsfrage noch höchstrichterlich vom BGH entscheiden lässt.

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Wann gelten Zusatzschilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen?

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Häufig werden verkehrsregelnde Verkehrszeichen zusätzlich mit Zusatzzeichen bzw. Zusatzschildern versehen, die in der Regel weiße Schilder mit schwarzer Umrandung und einem schwarzen Symbol sind. Diese Zusatzschilder gelten regelmäßig nur für das über ihnen befindliche Verkehrszeichen. Besonders häufig werden solche Zusatzschilder im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt. Häufig besteht Unklarheit darüber, wie die Zusatzschilder genau zu verstehen sind und wann sie genau gelten. Hierzu gab es nun verschiedene gerichtliche Entscheidungen.

In einem Fall des AG Wuppertal (Az.: 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13) wurde der Betroffene innerorts bei einer Geschwindigkeit von 43 km/h an Christi Himmelfahrt, also einem Feiertag, geblitzt. In der von ihm befahrenen Straße war eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit dem geläufigen Verkehrszeichen 274 angeordnet. Unter diesem geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrsschild befanden sich allerdings die beiden Zusatzzeichen „Schule“ sowie „Mo. – Sa., 7 – 18h“. Das AG Wuppertal entschied nun, dass diese drei Verkehrsschilder nur in ihrem gemeinsamen Zusammenhang zu verstehen sind, d.h. der Zweck dieser Verkehrsschildkombination ist, den ungehinderten Schulbesuch zu ermöglichen und die Kinder der Schule zu schützen. Logischerweise könne die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dann aber auch nur an Tagen gelten, an denen die Schule tatsächlich stattfindet. Da die Geschwindigkeitsmessung in dem konkreten Fall auf einen Feiertag fiel, sprach das AG Wuppertal den Betroffenen frei.

In einem weiteren Fall des OLG Hamm (Az.: 1 RBs 124/14) ging es um die Frage, wie das Zusatzschild „Schnellflocke“ zu verstehen sei. Im Gegensatz zu den Zusatzschildern „Schule“ und „Mo. – Fr., 7 – 18h“, welche beschränkende Zusatzschildern darstellen, ist das Zusatzschild „Schneeflocke“ ein allgemeines Zusatzzeichen. In dem konkreten Fall verstand der Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung das Zeichen so, dass mit dem Zusatzschild gemeinsam angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung ausschließlich bei winterlichen Witterungsverhältnissen gelte, die an dem Tag der Geschwindigkeitsmessung aber nicht herrschten. Das OLG Hamm stellte nun aber klar, dass das Zusatzschild „Schneeflocke“ nur als Information für die Verkehrsteilnehmer darüber hinaus, weshalb die Straßenverkehrsbehörde an einer bestimmten Stelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet. Im Fall des Zusatzschildes „Schneeflocke“ basiert dies auf der Gefahr unerwarteter Glatteisbildung. Entscheidend ist aber, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung jederzeit gilt.

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Geblitzt auf der BAB 2 bei km 12,1

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Seit einiger Zeit wird bei der Messstelle auf der BAB 2 bei Km 12,1 in Fahrtrichtung Berlin geblitzt. Geblitzt wird hier nur an Tagen, an denen einen BAG – Kontrolle auf dem bei der Messstelle angrenzenden Parkplatz stattfinde. Die Geschwindigkeit ist vor der Messstelle zunächst auf 130 km/h beschränkt. Ca. 900 m vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. 300 m vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt und ab einer Entfernung von 200 m wird die Geschwindigkeit letztmalig auf 60 km/h reduziert. Es handelt sich hier um einen klassischen Trichter. Eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. Bei den Schildern handelt es sich um Klapptafeln. Am rechten Fahrbahnrand sind diese manuell umzuklappen. Im Bereich des Mittelstreifens erfolgt die Änderung mittels Fernbedienung. Für die Öffnung und Schließung der Klapptafeln sind die Beamten des BAG verantwortlich. Für gewöhnlich werden die Schilder gegen kurz vor 8:00 Uhr morgens geöffnet und gegen 12:00 Uhr geschlossen. Die Messbeamten müssen die Strecke folglich kurz nach der Öffnung abfahren und dürfen erst dann mit der Messung beginnen. Nach Abschluss der Messung müssen die Messbeamten die Strecke (vor Schließung) erneut abfahren, um bestätigen zu können, dass sich an der Beschilderung nichts verändert hat. Dies erfordert einen gewissen Mehraufwand der Messbeamten. Hier sollte genau geprüft werden, ob die Messbeamten die Strecke tatsächlich nach Öffnung und vor Schließung abgefahren sind und zum anderen, ob die Angaben der BAG Beamten korrekt sind. Gerade weil hier zwei verschiedene Gruppen tätig sind, sind Fehler in der Beschilderung nicht auszuschließen.

Es fällt auf, dass oftmals eine sehr hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeit an dieser Messstelle überschreitet und geblitzt wird. An normalen Messstellen werden in der Regel ca. 10 % aller Verkehrsteilnehmer geblitzt. Hier liegt die Quote teilweise über 25 %. Da für den reinen Durchlauf auch LWK registriert werden, dürfte die tatsächliche Quote weitaus höher sein.

bab 2 12,1

Geblitzt auf der BAB 2


Auf diesem Messfoto ist ein Fahrzeug zu erkennen, welches sich auf der mittleren Fahrspur befindet. Zu dieser Position passt der eingeblendete Abstand von 10,80 m. Auffällig ist hier die Kameraaufstellung. Diese wurde – wie so oft – tief aufgestellt, so dass eine Fotolinie auf dem Boden nicht zu erkennen ist. Wäre sie aber, wenn die Kameras höher aufgestellt werden. Auf der Fahrbahn befinden sich zumindest an den Straßenrändern Markierungen.  Der Grund für die tiefe Kameraaufstellung liegt nach Aussage verschiedener Messbeamte darin, die Kameras vor den Blicken der Verkehrsteilnehmer zu schützen. Je später die Kameras wahrgenommen werden, desto eher wird geblitzt.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik es3.0 vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. Anhand des von dem Land Brandenburg (www.internetwache.brandenburg.de) zur Verfügung gestellten Messfoto kann ggf. bereits erkannt werden, ob offensichtliche Fehler vorliegen.

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Geblitzt in Brandenburg

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120,- € Bußgeld 3 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
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Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Absehen vom Fahrverbot nach Seminar

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Absehen vom Fahrverbot nach einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme

Das Gericht kann – sofern keine sonstigen Gründe entgegenstehen – von der Anordnung eines Fahrverbotes gegen Erhöhung der Geldbuße absehen, wenn der Betroffene eine verkehrspsychologische Schulung (im vorliegenden Fall: Prävention MobilPlus des TÜV Süd) absolviert (AG Landstuhl vom 11.09.2014 2 OWi 4286 Js 11751/13).

Die Amtsgerichte haben in der Vergangenheit nach einer Teilnahme des Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Maßnahme wie zum Beispiel das Avanti-Fahrverbot von einem Fahrverbot oftmals abgesehen (so u.a. AG Bad Hersfeld, AG Bad Segeberg, AG essen, AG Mannheim u.v.a.). Im oben genannten Fall hatte der Betroffene jedoch “Glück”, da noch fünf Voreintragungen vorhanden waren; drei davon wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei einer solchem Vielzahl einschlägiger Voreintragungen kann in der Regel nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das Fahrverbot aufgrund der Seminarteilnahme nicht mehr erforderlich ist. Bei der Verteidigung in Bußgeldsachen sollte jedoch jede Möglichkeit ergriffen werden, um das Fahrverbot zu umgehen, sofern dieses für den Betroffenen zu wesentlichen Nachteilen führt. Gründe für ein Absehen vom Fahrverbot finden Sie hier und hier.

Um erfolgreich ein Fahrverbot anzugehen, arbeiten unsere Rechtsanwälte eng mit den Betroffenen zusammen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Droht Ihnen ein Fahrverbot oder haben Sie weitere Fragen zum Thema? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Geblitzt auf der BAB 111 bei km 9,15

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Geblitzt auf der BAB 111 bei Km 9,15 in Fahrtrichtung Berlin mit PoliScan Speed

Die BAB 111 hat lediglich eine Gesamtlänge von 22,6 km und dennoch wird an vielen Stellen geblitzt. Zu den häufigsten Messstellen gehört neben der hier Besprochenen bei km 9,15 die Messstellen bei km 0,65, km 1,69 und km 9,15. Die Messstelle bei Km 9,15 befindet sich exakt Geblitzt auf der BAB 111in Höhe der Notrufsäule. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle liegt bei 100 km/h. Das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen befindet sich rund 440 m vor der Messstelle.

Geblitzt wird auf der BAB 111 stets mit dem Messgerät PoliScan Speed, wobei in Brandenburg bereits alle Messgeräte mit der Software 3.2.4 ausgestattet sind. Hierdurch ist es nachträglich möglich, eine weitergehende Plausibilitätsprüfung der Messung vorzunehmen. Bei der bisherigen Softwareversion 1.5.5. beschränkte sich die Prüfung überwiegend auf das Messfoto. So muss der eingeblendete Rahmen in einer plausiblen Position auf dem Fahrzeug liegen. Bei der Software 3.2.4 ist dagegen eine Bestimmung der Durchschnittsgeschwindigkeit des Betroffenenfahrzeugs über den tatsächlichen Messweg möglich. Auf diese Weise kann zumindest ein plausibler Geschwindigkeitsbereich ermittelt und damit Messfehler erkannt werden.

Das vorliegende Messfoto zeigt eine Messung auf der rechten Fahrspur. Der eingeblendete Wert konnte durch Auswertung der Zusatzdaten bestätigt werden. Der PKW ist infolge seiner Positionierung im Bild auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als das die Messung auslösende Fahrzeug anzusehen, obschon sich auf der linken FahrspurGeblitzt auf der BAB 111 ein weiteres Fahrzeug befindet, welches ebenfalls geblitzt wurde. Der Auswerterahmen liegt fast exakt auf der Fahrzeugfront. Das Fahrzeug auf der linken Fahrspur wurde übrigens fast zeitgleich geblitzt. Da das Messgerät mehrere Fahrzeuge gleichzeitig lasern kann, war es auch wie hier möglich, dass beide Fahrzeuge kurz hintereinander geblitzt wurden. Auffällig ist lediglich, dass das Bild hier sehr dunkel ist. Das lag daran, dass das auf der linken Fahrspur gemessene Fahrzeug als erstes Fahrzeug geblitzt wurde und damit den Blitz auslöste. Bis zur zweiten Messung war der Blitz noch nicht wieder aufgeladen, so dass die Messung bzw. das Foto ohne Blitz aufgenommen wurde. Trotz aller Fakten die gegen den Betroffenen sprachen, war die Messung nicht gerichtsverwertbar. Grund dafür war, dass sich das Fahrzeug auf der linken Fahrspur zumindest minimal im Auswerterahmen des Betroffenen befand. In einem solchen Fall sind die Messungen nicht auszuwerten. Messungen mit Poliscan Speed bieten in der Regel umfassende Angriffspunkte, welche im Rahmen der Verteidigung geprüft und vorgetragen werden.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik PoliScan Speed vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. Anhand des von dem Land Brandenburg (www.internetwache.brandenburg.de) zur Verfügung gestellten Messfoto kann ggf. bereits erkannt werden, ob offensichtliche Fehler vorliegen.

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Geblitzt auf der BAB 10, km 166,4 Poliscan

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Geblitzt auf der BAB 10 bei km 166 PoliScan Speed

Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee / Brandenburg

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der BAB 10 bei Kilometer 166,4 in Fahrtrichtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Hierfür drohte ihm ein Bußgeld von 125 € (Erhöhung aufgrund Voreintragungen) sowie ein Punkt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Gemessen wurde hier mit dem Messgerät Poliscan Speed.

Während der Hauptverhandlung wurde seitens der Vereidigung eingewandt, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. So war
auffällig, dass der Auswerterahmen nach rechts verschoben war. Im Übrigen wurde bemängelt, dass die Rahmenhöhe die herstellerseitig angegebene Höhe überschritten hätte (dies konnte jedoch nur geschätzt werden, da eine detaillierte Überprüfung nur durch Sachverständige für Messtechnik möglich ist).
Das Gericht hatte aufgrund der Einwendungen einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Das Messgerät Poliscan Speed war hier mit der neuen Software 1.5.5 ausgestattet. Der Sachverständige überprüfte die komplette Messreihe.

Der Sachverständige stellte fest, dass die Darstellung des Fahrzeugs unseres Mandanten auf dem Beweisfoto alle Vorgaben der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers für das Vorliegen einer gerichtsverwertbaren Messung erfüllte. Der Auswerterahmen befand sich erkennbar auf der Höhe der Front des PKW und überdeckte dabei Teile der Fahrzeugfront und des Kennzeichens. Ferner lag die untere Begrenzung des Auswerterahmens unterhalb der Radaufstandspunkte der Vorderachse des PKW. Auch nach Durchsicht der gesamten Messreihe stellte der Sachverständige keine Messbilder fest, die auf eine fehlerhafte Messwertbildung schließen ließen.

Messgerät vor Messung durch Umkippen beschädigt?

Allerdings stellte der Sachverständige fest, dass der Auswerterahmen bei fast allen Fahrzeugen von im linken Fahrstreifen

fahrenden Fahrzeugen teilweise sogar deutlich nach rechts fiel. Aus sachverständiger Sicht ließen sich die Rahmenverschiebungen nach rechts nicht allein durch dynamische Querbewegungen der Fahrzeuge erklären. Als Ursache für das festgestellte Geräteschielen konnte eine mechanische Beschädigung (Umkippen des Messgeräts) nicht ausgeschlossen werden. Zwar lag nicht unbedingt eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung durch den verschobenen Auswerterahmen vor, jedoch war in diesem Fall nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren auszugehen, da die festgestellte Rahmenverschiebung nach rechts deutlich über das zulässige Maß hinaus gingen. Damit lagen der Messung zumindest zwei Fehlerquellen zugrunde. Wäre das Messgerät tatsächlich zu einem früheren Zeitpunkt umgekippt, so hätte diese repariert zumindest jedoch neu geeicht werden müssen. Weder lag ein Reparaturnachweis noch eine Neueichung vor. Zum anderen lag der Schielwinkel hier in einem Bereich von über 8mrad und damit deutlich über den zulässigen Schielwinkel, so dass von einem standardisierten Messverfahren nicht mehr auszugehen war.

Der Sachverständige führte jedoch aus, dass die Unregelmäßigkeiten in der Rahmenposition nicht zur Darstellung fehlerhafter Geschwindigkeitswerte führte.

Aufgrund der vorgenannten Auffälligkeiten wurde von dem Bußgeld und der Eintragung der Punkte jedoch abgesehen und lediglich ein Verwarngeld von 35,- € ausgesprochen.

Nach Auskunft des Sachverständigen lagen bei diesem Gerät über einen längeren Zeitraum die Auffälligkeiten bei Messungen auf der BAB 10 vor. Eine Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung ist zumindest dann in Erwägung zu ziehen, sofern Punkte drohen. Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung

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Geblitzt und Fahrverbot: Urteile

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Urteile zum Thema Fahrverbot

Polizist mit Radarpistole

Kein Absehen vom Fahrverbot – Ersttäter

Nur, weil der Betroffene Ersttäter ist, lässt dies die Erforderlichkeit eines Fahrverbots nicht entfallen (OLG Bamberg vom 13.10.14; 2 Ss WI 1139/14). Diese Entscheidung ist weder neu noch überraschend; allerdings ist dieser Umstand durchaus im Rahmen der Vermeidung eines Fahrverbotes vorzubringen und auch vom Gericht zu würdigen. Denn der Umstand, dass der Betroffene bislang nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung kann im Zusammenhang mit weiteren Umständen durchaus dazu führen, dass vom Fahrverbot abgesehen werden kann.

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Absehen vom Fahrverbot bei beruflichen Belangen

Unter Umständen können diverse Führerscheinklassen vom Fahrverbot ausgenommen werden, wenn der Betroffene als Busfahrer die Anlasstat mit einem privaten PKW begangen hat (so AG Lüdinghausen vom 13.10.14; 19 OWi 89 Js 1350/14-125/14). Der Betroffene durfte zumindest weiter mit dem Bus fahren, so dass das Fahrverbot zumindest die Berufsausübung nicht beeinträchtigte.

Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH, der die Dauer des Fahrverbots nicht durch Fahrer aus dem eigenen Betrieb oder durch dritte Fahrer abwenden kann, konnte gleichfalls um das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße herumkommen ( ebenfalls AG Lüdinghausen 3.11.14, 19 OWi 131/14).

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120,- € Bußgeld 1 Punkte 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h droht ein Fahrverbot (beharrlicher Pflichtenverstoß)
160,- € Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
240,- € Bußgeld 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
440,- € Bußgeld 2 Punkte 2 Monate Fahrverbot 23,50 € Auslagen Bei Voreintragungen kann die Geldbuße angemessen erhöht werden.
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Anfrage über Messungen außerhalb Brandenburgs

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Absehen vom Fahrverbot nach Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme

Absolviert der Betroffene eine verkehrspsychologische Schulung (Avanti, Prävention MobilPlus u.ä.), so kann das Amtsgericht – sofern keine weiteren Gründe entgegenstehen – von der Anordnung des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße absehen (AG Landstuhl vom 11.09.14, 2 OWi 4286 Js 11751/13). Gründe, die dem Verzicht des Fahrverbots entgegenstehen, sind zum Beispiel Voreintragungen im Fahreignungsregister. Im vorliegenden Fall wurde jedoch selbst über diesen Umstand hinweggesehen (Betroffener hatte noch 5 (!) verwertbare Einträge). 

kostenlose Ersteinschätzung

Geblitzt in Brandenburg

Sie übermitteln uns Ihre Daten oder Ihre Anfrage - unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Durch die Online-Akte der Bußgeldstelle Gransee können sich unsere Rechtsanwälte einen ersten Eindruck verschaffen.

Ja nach Autobahn wird entweder das Messgerät es3.0 oder aber das Messgerät PoliScan eingesetzt. Mit beiden Messgeräten sind unsere Rechtsanwälte vertraut.

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Augenblicksversagen

Der Betroffene gab hier an, während einer Probefahrt mit einem ihm unbekannten und ungewohnten Fahrzeug eine innerörtliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit übersehen zu haben. Das Gericht (OLG Bamberg vom 17.7.12) war hier der Ansicht, dass ein Augenblicksversagen ausscheidet. Denn auf ein Augenblicksversagen dürfe sich der Betroffene dann nicht berufen, wenn das Übersehen des Verkehrszeichens selbst auf grobe Nachlässigkeit beruht. Und genau eine solche Nachlässigkeit wurde hier unterstellt, da bei Fahrten mit ungewohnten Fahrzeugen eine ganz besondere Aufmerksamkeit gefordert wird. 

Es gilt: Der Betroffene darf sich dann nicht auf ein Augenblicksversagen berufen, wenn er selbst schuldhaft eine Ursache für das Übersehen des Verkehrszeichens gesetzt hat.

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Weitere Informationen zum Thema Fahrverbot finden Sie unter Teil 1 und Teil 2!

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Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Geblitzt: Blitzmarathon 2015

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Blitzmarathon 2015

Auch in diesem Jahr wird wieder bundesweit an einem Tag intensiv geblitzt. Der erste Blitzmarathon soll am 16. und 17. April 2015 stattfinden. Diesmal soll es sich um eine europaweit angelegte Aktion handeln, wobei über 100.000 Polizisten zum Einsatz kommen. Es ist zu erwarten, dass auch in Brandenburg alle Einsatzkräfte bereitstehen, um an dem Blitzmarathon teilzunehmen. Der letzte Blitzmarathon fand am 18. September 2014 statt. Sinn und Zweck wurde wie immer kontrovers diskutiert. In der Regel werden an solchen Aktionstagen jedoch wesentlich weniger Kraftfahrer geblitzt, da die Messstellen vorher bekanntgegeben werden und der Blitzmarathon in den Medien viele Wochen vorher angekündigt wird. Aus diesem Grund fahren die Kraftfahrer wesentlich defensiver und achten ganz besonders auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Die Nachhaltigkeit solcher Aktionen ist jedoch mehr als umstritten. Kritiker halten den Blitzmarathon für unwirksam, da die Kraftfahrer sich auf den Blitzmarathon einstellen und kurze Zeit danach wieder rasen und geblitzt werden. Zumindest zeigen solche Tage, dass die Polizei über ausreichend Messgeräte verfügt, um eine Vielzahl von Messstellen gleichzeitig zu bedienen:

Auch außerhalb des Blitzmarathons werden insbesondere die Autobahnen täglich überwacht und geblitzt. Die häufigsten und von uns geprüften Messstellen sind:

  • A 115, Km 13,4 (nicht mehr im Betrieb) es3.0
  • A 115 auf der Tangente zur A 10 es3.0
  • A 9, Km 0,2 FR Leipzig (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, Km 0,4 Fahrtrichtung Berlin (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, km 38,1, Fahrtrichtung Leipzig es3.0
  • A 2, Km 0,3 Fahrtrichtung Magdeburg es3.0
  • A 2, km 5,3, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 2, km 12,1, Fahrtrichtung Berlin es3.0 (bei BAG Kontrollen auf 60 km/h reduziert!)
  • A 2, km 22,0, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 10, km 76,0 Fahrtrichtung Ludwigsfelde es3.0
  • A 10, Abschn. 251, km 0,775  (PoliScan Speed)
  • A 10, km 166,4 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed)
  • A 10, km 174,0, Fahrtrichtung Frankfurt/O (PoliScan Speed)
  • A 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10 (PoliScan Speed)
  • A 11, km 31,77, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A24, km 186,411,  Rossow, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • BAB 24, km 172,985,  AD Wittstock/Dosse, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • A 24, km 173,488, AD Wittstock/Dosse Fahrtrichtung Hamburg es3.0

Wo geblitzt wird, welche Messstellen an diesem Blitzmarathon besetzt werden, erfahren Sie kurz vor dem, Blitzmarathon auf unserer Seite (auch per Twitter: @rabrunow).

Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung

Schnelle Hilfe nach einer Ordnungswidrigkeit

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten.

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Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Geblitzt auf der BAB 7 FR Nord km, 290,840

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(Quelle: S&P in-Niedersachsen-geblitzt)

Geblitzt auf der BAB 7 FR Nord km, 290,840 Gemarkung Laubach – Werratalbrücke

Sind Messfehler ausgeschlossen?

Bei der Messstelle auf der BAB 7 bei Km 290,840 handelt es sich um eine stationäre Anlage, welche mittlerweile seit Jahren erfolgreich im Betrieb ist. Zuständig für ds330ie Messstelle ist die Bußgeldstelle Göttingen. Gerichtsverfahren werden vor dem AG Hann. Münden verhandelt. 

Die Geschwindigkeit ist an dieser Messstelle auf 100 km/h beschränkt. Geblitzt wird in der Regel ab einer Überschreitung von 20 km/h. Knapp 4 km vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 120 km/h beschränkt. Sodann wird knapp 3 km vor der Messstelle die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert. Diese Beschränkung wird knapp 2 km und sodann 700 m vor der Messstelle wiederholt, bevor geblitzt wird. Die Beschilderung sollte ausreichend sein und sollte auch von jedem Kraftfahrer erkannt werden (Schilderbrücke). 

Geblitzt wird hier auf allen drei Fahrspuren mit dem Messgerät TraffiStar S330. Diese stationäre Messanlage überwacht die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Hierzu werden insgesamt drei in die Straße eingelassene Piezoelektrische Drucksendoren verwendet. Diese Piezo-Sensoren werden in exakt einem Meter Abstand senkrecht zur Fahrbahnlängsachse in den zu lesenden Fahrstreifen verlegt. Überfährt dann ein Fahrzeug die Messstrecke, so werden die Signale der Sensoren dem so genannten intelligenten Piezo- Verstärker zugeführt. Hier wird die Geschwindigkeit ermittelt und die Kameras angesteuert. Zwischen dem Überfahren des dritten Sensors und dem Auslösen des Fotos ergibt sich eine technisch bedingte Fotoverzugszeit. Die Fahrzeuge werden folglich geschwindigkeitsabhängig hinter dem letzten Sensor auf dem Messfoto dargestellt. 

An dieser Stelle findet eine Plausibilitätsprüfung (siehe kleines Foto) statt. Nur wenn das Fahrzeug eine plausible Position einnimmt, kann die Messung bestätigt werden. Das Bild zeigt eine plausible Messung. Der im Bildhintergrund erkennbare Lastkraftwagen befindet sich nicht in einer messrelevanten Position, so dass eine Beeinflussung ausgeschlossen ist.   Bestehen Zweifel an der Messung, so kann der vollständige Messfilm s330 Auswertungausgewertet werden. Hier werden die Positionen aller Fahrzeuge verglichen und auf Plausibilität hin geprüft. Erst dann könnte abschließend geklärt werden, ob Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Funktionsweise oder Messwertbildung vorliegen.

Eine Überprüfung der Messung ist durchaus möglich und sinnvoll. Unsere Verkehrsrechtsanwälte kennen die Schwachstellen und stehen gerne für eine Verteidigung zur Verfügung.

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Post von der Bußgeldstelle: Fahrerermittlung

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Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

Ist das Messfoto unscharf, handelt es sich um ein Firmen- oder Mietfahrzeug oder kommt der Halter definitiv als Fahrer nicht in Betracht, so verschickt die Bußgeldbehörde zunächst einen Zeugefragebogen im Rahmen der Fahrerermittlung. Wird man als Halter im Rahmen der Fahrermittlung angeschrieben, so hat man grundsätzlich wahrheitsgemäß zu antworten, da man als Zeuge und gerade noch nicht als Betroffener befragt wird. Allerdings braucht man auf die Fahrerermittlung nicht zu antworten, wenn man sich auf das Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Man muss folglich weder sich selbst noch einen nahen Angehörigen belasten. Hier könnte man meinen, dass Schweigen wohl die einfachste und beste Möglichkeit ist, sich aus der Schusslinie der Behörde zu nehmen. So leicht ist es jedoch nicht. Zum einen reagieren viele Behörden auf Schweigen mit weiteren – teils unangenehmen – Ermittlungen. So kommt es gar nicht so selten vor, dass dem Nachbarn das Messfoto gezeigt wird und nachgefragt wird, wer das Fahrzeug eigentlich alles fährt. Teilweise erhalten Betroffene häufiger Besuch von Polizeibeamten, die beharrlich nachfragen, wer denn nun der Fahrer ist. Aus Bayern hören wir oft, dass die Beamten den Betroffenen tagelang “observieren”.  Bei Firmenfahrzeugen wird das Unternehmen aufgesucht und Mitarbeiter in ähnlicher Weise befragt.

Führen all diese Ermittlung (die mal mehr, mal weniger intensiv ausfallen) zu keinem Ergebnis und hat der Halter nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrzeugführers mitgewirkt, kann tatsächlich fest damit gerechnet werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Freude dürfte jedoch oftmals nur von kurzer Dauer sein, da die Akte sodann an die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergereicht wird und unter Umständen ein Fahrtenbuch angeordnet wird. Bei Verstößen über 20 km/h kann durchaus mit einer Fahrtenbuchauflage gerechnet werden. Firmen droht unter Umständen sogar eine Fahrtenbuchauflage für eine ganze Fahrzeugflotte. Hier ist es überdies ein gravierender Unterschied, ob das Fahrtenbuch ohnehin aus betrieblichen Gründen geführt wird oder behördlich angeordnet wird. Bei einer behördlichen Anordnung steht der Fahrer einer zukünftigen (eventuell höher bestraften) Ordnungswidrigkeit fest, da im Gegensatz zum betrieblichen Fahrtenbuch dessen Existenz schließlich  verneint werden kann, offengelegt werden muss. Die Dauer einer Fahrtenbuchauflage liegt in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. Ob und wie schnell ein Fahrtenbuch angeordnet wird, ist regional sehr unterschiedlich. In Berlin geschieht dies sehr schnell. Hier wird in der Regel auch keine “richtige” Fahrerermittlung durchgeführt. Vielmehr erhält der Halter einen Anhörungsbogen, womit er ja als Betroffener behandelt wird. Gleichzeitig wird jedoch unter Ankündigung einer Fahrtenbuchauflage nachgefragt, ob der Betroffener auch der tatsächliche Fahrer ist.

Eine offensichtlich unbeteiligte Person als tatsächlichen Fahrer zu benennen, ist eine schlechte Idee. Ebenfalls eine schlechte Idee ist es, auf dubiose Internetangebote zurückzugreifen, die gegen Gebühr einen potentiellen Fahrer bereitstellen (so wurde einem Mandanten vor einiger Zeit ein Fahrer “zur Verfügung” gestellt, der die Strafe auf sich nehmen sollte – während des Bußgeldverfahrens stellte sich leider heraus, dass der Benannte seit Jahren in der JVA einsitzt und entsprechend kein Fahrzeug führen konnte. Die Nutzung dieser Seite und Benennung des Fahrers führte noch zu einem Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung).

Was sollte nun auf die Fahrerermittlung geantwortet werden?

Macht der Halter keine Angaben, so droht unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage

  • Sofern der Halter Angaben zum Fahrer macht, sollte er den Fahrer einfach benennen oder einen in Frage kommenden Personenkreis angeben,
  • oder er gibt lediglich an, wem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde.

Firmen können in der Regel nie sagen, wer das Fahrzeug bewegt hat, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Fuhrparkverantwortliche mit im Fahrzeug saß. Aus diesem Grund sollte in diesen Fällen stets nur angegeben werden, wem das Fahrzeug am Tattag zur Verfügung stand.

Wird ein Fahrer oder aber ein Personenkreis benannt, so ist der vollständige Namen nebst Adresse anzugeben. Es reicht nicht die Angabe des Namens. Völlig ungeeignet ist es einen ausländischen Fahrer nur namentlich zu benennen und mitzuteilen, dass sich dieser wieder im Ausland aufhält.

Eine kurze Rechtsprechungsübersicht zum Thema Fahrtenbuchauflage erhalten Sie unter folgendem Link

Sollte aufgrund der Äußerung im Rahmen der Fahrermittlung sodann ein Anhörungsbogen zugehen, beginnt schließlich erst das eigentliche Bußgeldverfahren.

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Blitzmarathon 2015 Brandenburg Messstellen

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Blitzmarathon 2015

Das Polizeipräsidium in Brandenburg plant neben den üblichen Messstellen weitere Messstellen für den Blitzmarathon einzurichten, an denen geblitzt wird. Hierzu befragte das Polizeipräsidium Bürger des Landes Brandenburg, wo ihrer Ansicht nach zu schnell gefahren wird und die Geschwindigkeit kontrolliert werden sollte. Über 1400 Bürger haben an dieser Aktion teilgenommen und mindestens jeweils eine Messstelle benannt. Das Land Brandenburg bezeichnet diese “neuen” Messstellen als so genannte Wutpunkte. Aus diesen über 1400 genannten Messstellen wurden dann tatsächlich 300 Messstellen übernommen, an denen voraussichtlich am 16. April 2015 geblitzt wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Messstellen, an denen die Polizei sowie die Gemeinden blitzen im Internet genannt. Eine Aufstellung der Messstellen wird spätestens am 15. April 2015 auf dieser Internetseite veröffentlicht. Gleichzeitig können wir jedoch hinweisen, dass die Polizei eine ganze Reihe weiterer Messstellen besetzen wird, so dass sich Kraftfahrer nicht darauf verlassen können, alle Messstellen zu kennen.

Erfahrungsgemäß werden jedoch an solchen Aktionstagen weit weniger Kraftfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen als an anderen Tagen.

update 15. April 2015: Hier wird geblitzt

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Blitzmarathon 2015 – wo wird geblitzt?

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Blitzmarathon 2015 – Wo wird geblitzt?

Wie bereits in der Vergangenheit veröffentlicht das Land Brandenburg kurz vor Beginn des Blitzmarathons die Messstellen, wo geblitzt wird. Neben den weiter unten aufgeführten unzähligen Messstellen wird zu erwarten sein, dass am Blitzmarathon an folgenden Messstellen geblitzt wird:

  • A 115, Km 13,4 (nicht mehr im Betrieb) es3.0
  • A 115 auf der Tangente zur A 10 es3.0
  • A 9, Km 0,2 FR Leipzig (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, Km 0,4 Fahrtrichtung Berlin (AD Potsdam) es3.0
  • A 9, km 38,1, Fahrtrichtung Leipzig es3.0
  • A 2, Km 0,3 Fahrtrichtung Magdeburg es3.0
  • A 2, km 5,3, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 2, km 22,0, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A 10, km 76,0 Fahrtrichtung Ludwigsfelde es3.0
  • A 10, Abschn. 251, km 0,775  (PoliScan Speed)
  • A 10, km 166,4 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed)
  • A 10, km 174,0, Fahrtrichtung Frankfurt/O (PoliScan Speed)
  • A 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10 (PoliScan Speed)
  • BAB 13, km 60,59, zwischen AS Düben u. Lübbenau
  • A 11, km 31,77, Fahrtrichtung Berlin es3.0
  • A24, km 186,411,  Rossow, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • BAB 24, km 172,985,  AD Wittstock/Dosse, Fahrtrichtung Hamburg es3.0
  • A 24, km 173,488, AD Wittstock/Dosse Fahrtrichtung Hamburg es3.0

Hierbei handelt es sich lediglich um eine exemplarische Auflistung verschiedener ständiger Messstellen, die auch außerhalb des Blitzmarathon ständig besetzt werden. Geblitzt wird hier stets mit dem Einseitensensor es3.0 der Firma eso und dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Es ist trotz der vielen Messstellen davon auszugehen, dass recht wenige Verstöße registriert werden, da die Mehrzahl der Kraftfahrer gewarnt sind und entsprechend vorsichtig fahren. So war das auch beim letzten Blitzmarathon. Es ist jedoch gerade an solchen Messtagen nicht ausgeschlossen, dass sich Messfehler einschleichen.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen im Falle einer Überprüfung gerne zur Verfügung und erstellen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung

Auf der Internetseite www.internetwache.brandenburg.de erhalten Sie weitere Informationen zu den Messstellen am Blitzmarathon

Die folgende Auflistung wurde unmittelbar von dem Polizeipräsidium des Landes Brandenburg bekanntgegeben (Quelle)

Polizeidirektion Ost

Landkreis Oder-Spree

  • Frankfurt (O), Mühlenweg / Martin-Opitz-Str. Frankfurt (O), Gubener Str.
    Frankfurt (O), R.-Luxemburg-Str. / Halbe Stadt Frankfurt (O), Berliner Str. / Karl-Ritter-Platz Ziltendorf, Gubener Str.
  • Neuzelle, Lieberoser Str. Schönfließ, Müllroser Str. Woltersdorf, Wiesenring Hangelsberg, Berliner Landstr. Fürstenwalde – Petersdorf

Landkreis Märkisch-Oderland

  • L234, Strausberg, Bahnhofstraße
  • L303, Strausberg, An der Schnellstraße
  • B168, Abzweig Hasenholz
  • B168, Müncheberg, Karl-Marx-Str.
  • L33, Hönow, Berliner Str.
  • Lebus, Lindenstraße
  • B158, Bad Freienwalde, Berliner Str.
  • Bad Freienalde, Goethestr.
  • Fredersdorf, Posentsche Straße
  • Wriezen, Freienwalder Straße
  • L23, Umgehungsstraße Strausberg, Einfahrt Postbruch B1, Tasdorf
  • B1, zwischen Jahnsfelde und Diedersdorf
  • B5, Georgenthal
  • An der B1, Jahnsfelde

 

Landkreis Barnim:

  • Ladeburg, Biesenthaler Weg
  • Ladeburg Ladeburger Weg
  • Groß Schönebeck, Berliner Straße
  • B2, Bernau, stadtauswärts in Richtung Rüdnitz Eberswalde, Hegermühler Str.
  • B158 Ortslage Blumberg
  • B158 Ortslage Ahrensdorf
  • Landkreis Uckermark
  • Passow, Schulstraße 27
  • Prenzlau, Seeweg
  • Prenzlau, Angermünder Straße, Abfahrt Alexanderhof L23, Abfahrt Tangerdorf
  • Templin, Dargersdorfer Straße
  • Vierraden, alte B2, Gartz in Richtung Schwedt Schwedt, Berliner Straße
  • Schwedt, W.-Seelenbinder-Str.
  • L100, Ahlimbsmühle

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Ost werden eingerichtet auf der:

  • A10, Fahrtrichtung Hamburg Übergang von der A12 zur A10
  • A12 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)

Polizeidirektion Nord

Landkreis Oberhavel

  • Oranienburg, An den Russenfichten Nassenheide, Höhe Tankstelle
  • L20, Velten, Pinnower Chaussee Ortsverbindungsstraße Borgsdorf -Lehnitz Oranienburg, Walter-Bothe-Straße
  • Mühlenbeck, Zühlsdorf Dorfstraße Hennigsdorf, Spandauer Landstraße
  • L30, Mühlenbeck-Schönfließ Mühlenbeck, Liebenwalder Straße B96, Fürstenberg
  • Kremmen, Alte Wallstraße
  • L21, Liebenwalde-Krewelin
  • Oranienburg / Sachsenhausen, Hirschallee Oranienburg, Sachsenhausener Straße Liebenwalde, Höpen
  • Germendorf, Am alten Bahnhof Velten, Kanalstr.
  • Sommerfeld, Hohenbrucher Chaussee
  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Neuruppin, Rosa-Luxemburg-Straße Kränzlin, Ortsdurchfahrt
  • Garz, Ortslage
  • L18, Katerbow
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee Wittstock, Kirchplatz
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee L145, Neuendorf – Neustadt Kyritz, Eichenweg
  • Rheinsberg, Stadtgebiet
  • L22, Keller, Richtung Lindow
  • L19, Lindow
  • L18, Ortslage Rägelin
  • B167, Alt Ruppin
  • B167, Ortslage Wulkow
  • L15, Wittstock, Pritzwalker Straße B167, Dabergotz
  • B167, Neuruppin, Bechliner Chaussee B189, Heiligengrabe
  • L14, Kyritz, Blechener Hahn
  • L14, Karnzow

 

Landkreis Prignitz

  • Pritzwalk, Zur Hainholzmühle B107, Eggersdorf / Mesendorf Sadenbeck, Dorfstr.
  • Karstädt, Putlitzer Str.
  • B5, Quitzow Weisen, Waldhaus B195, Ferbitz
  • L13, Putlitz
  • Groß Pankow, an der Grundschule Pritzwalk, Holzhof
  • Pritzwalk Drosselweg
  • B5, Düpow, Perleberg, Wittenberger Str. Wittenberge, Stadtgebiet
  • Perleberg, Karl-Liebknecht-Str. Perleberg, Feldstr. / Dergenthiner Str. B107, bei Glöwen
  • B5, bei Kunow
  • L154, Sadenbeck, Dorfstraße
  • L13, Frehne, Frehner Allee

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Nord werden eingerichtet auf der:

  • L13, vor Meyenburg
  • B5 / B103
  • BAB10 und BAB24
  • BAB10, Autobahndreieck Oranienburg
  • BAB24, Autobandreieck Havelland bis Autobahndreieck Wittstock BAB24, Höhe Rossow, Fr. Hamburg und in der Gegenrichtung

 

Polizeidirektion Süd

Cottbus/ Landkreis Spree-Neiße

  • Cottbus, Stadtring und Nordring Cottbus, Puschkin-Promenade Cottbus, Leipziger Str.
  • Cottbus, Dissenchener Schulstraße Forst, Euloer Str.
  • Forst, Frankfurter Str.
  • Forst, Frankfurter Straße
  • Schenkendöbern, Grano, Lauschützer Weg Peitz, Halbe Stadt
  • B156, Schwarze Pumpe
  • Kolkwitz, K.-Liebknecht-Straße
  • L49, Zollhaus Richtung Forst

Landkreis Dahme Spreekreis

  • Niederlehme, Wernsdorfer Str.
  • Byhleguhre, Straupitzer Straße
  • Königs Wusterhausen, Goethestr. / E.-Weinert-Str. Schulzendorf, Ilgenstraße
  • Töpchin, Märkische Straße
  • Lübben, Cottbuser Straße
  • Wildau, Jahnstraße
  • B246, Mittenwalde – Telz
  • Großziethen, Rudower Allee
  • Schönefeld, Wassmannsdorfer Chaussee Schönefeld, Hans-Grade-Allee
  • Waltersdorf, Grünauer Straße
  • B96a, Schönefeld
  • Großziethen, Altgroßziethen

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

  • Lauchhammer, Nauendorfer Str. Schwarzheide, Lauchhammer Str. Ruhland, Berliner Str.
  • K6634, Radensdorf Richtung Babben K6636 Kreuzungsbereich Kittlitz-Eisdorf K6624, Missen
  • Altdöbern, H.-Heine-Str.
  • Altdöbern, Schulstraße
  • Annahütte, Saalhausener Str.
  • Brieske, Briesker Str., Platz des Friedens Grünewald
  • Sedlitz, Schulstr.
  • Sedlitz, Cottbuser Str. Senftenberg, Großenhainer Str. Senftenberg, Briesker Str.
  • Landkreis Elbe-Elster

Finsterwalde, Frankenaer Weg Falkenberg, Torgauer Straße Rückersdorf, Friedersdorfer Straße

  • B 87 / B 96 bei Dollenchen B 101 und B 169
  • BAB 13

Polizeidirektion West

Potsdam

  • Potsdam, Friedrich- Engels- Straße/ Jägerallee Potsdam, An der Alten Zauche
  • Potsdam, Großbeerenstraße
  • Potsdam, Geschwister- Scholl – Straße Potsdam, Leipziger Straße
  • Potsdam, Brauhausweg
  • Potsdam, L40, Baustelle
  • Potsdam, B273, Umleitungsstrecke der Baustelle L40 Potsdam, Zeppelinstraße
  • Kleinmachnow, Förster- Funke- Allee

Landkreis Havelland

  • Videowagen im Bereich der B5 unterwegs
  • Brandenburg an der Havel/ Landkreis Potsdam-Mittelmark
  • Brandenburg, Damaschkestraße
  • Brandenburg, Neustädtische Heidestraße
  • Brandenburg, Johannesburger Anger
  • Brandenburg, Friedrich- Engels- Straße
  • L86, zwischen Deetz und Krielow
  • Damsdorf, Göhlsdorfer Straße
  • Beelitz, Straße nach Fichtenwalde
  • Michendorf, Bahnstraße
  • Ortsverbindungsstraße zwischen Wildenbruch und Fresdorf Bad Belzig, Erich- Weinert- Straße
  • Niemegk, Waldstraße
  • Borkheide, Friedrich- Engels- Straße
  • Borkwalde, Lehniner Straße
  • Oberstufenzentrum Werder

Landkreis Teltow Fläming

  • Ludwigsfelde, Erich- Weinert- Straße Werbig, Gräfendorfer Straße Jüterbog, Weinberge
  • Luckenwalde, Waldstraße Zülichendorf, Kemnitzer Straße

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion West werden eingerichtet auf der:

  • L40
  • BAB 2, 9, 10 und 115

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Geblitzt: Freispruch – AG Parchim private Auswerter

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Geblitzt in Mecklenburg- Vorpommern

Auswertung durch private Unternehmen führt zum Freispruch

Unser Mandant beauftragte uns mit der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid. Hierin wurde ihm vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten zu haben. Gemessen wurde mit dem Messgerät PoliScan Speed (Software 3.2.4) der Firma Vitronic. Aus dem Messprotokoll ging hervor, dass die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Leiter der Stabsstelle Verkehrsüberwachung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim angeordnet und durch den Messbeauftragten in Begleitung eines Technikers der Firma Vetro GmbH durchgeführt wurde. An dieser Stelle lag der Verdacht nahe, dass an der Messung private Unternehmen beteiligt waren. In den Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Parchim stellte sich nach und nach raus, dass die Auswertung der Rohmessdaten, deren Ergebnis Grundlage des Bußgeldbescheides ist, in vollem Umfang in die Hände eines privaten Unternehmens gegeben wurde. Auch aus Sicht des erkennenden Gerichts war dies nicht zulässig. Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten sind typische hoheitliche Aufgaben. Private Personen dürfen nur dann mitwirken, sofern die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt. Insbesondere muss die Auswertung des Messergebnisses der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben. Dies regelt auch der Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Das Amtsgericht war hier ebenfalls der Auffassung, dass diese Vorgehensweise im vorliegenden Fall nicht nur zur Annahme eines Beweiserhebungsverbotes, sondern auch zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Das vollständige Urteil haben wir an dieser Stelle veröffentlicht: Urteil AG Parchim

 

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

 Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Geblitzt? Fahrverbot? Bußgeld? - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht - Berlin

Geblitzt BAB 2 km 12,1 Baustelle?

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Geblitzt auf der BAB 2 bei Kilometer 12,1 in Fahrtrichtung Hannover

Einige Kilometer vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit zunächst auf 120 km/h, 100km/h, 80km/h und schließlich auf 60 km/h beschränkt – dann wird schließlich geblitzt.

Bis zur Messstelle sind es von nun an rund 2,5 Kilometer. Ca. 900 m hinter der Messstelle wird die Beschränkung wieder aufgehoben. Anzeichen für Straßenschäden sind zumindest für den normalen Kraftfahrer nicht zu erkennen. Eine Baustelle ist in den letzten Monaten, seit dem es die Beschränkung gibt, nicht eingerichtet wurden. Genau aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum über eine Strecke von über 3 Kilometern die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert wird. Bekannt ist, dass sporadisch – teilweise für 10 Minuten am Tag –  ein Baufahrzeug die Strecke abfährt und – was wiederum nicht bekannt ist – Bauarbeiten durchführt. Umfangreich können diese in Anbetracht der kurzen Verweildauer jedoch nicht sein.

Die Bußgeldbehörde in Gransee hat uns bislang keine wichtigen und schließlich erforde274rlichen Daten zur Beschilderung zur Verfügung gestellt. Neben dem Beschilderungsplan ist insbesondere die so genannte verkehrsrechtliche Anordnung von ganz besonderer Bedeutung. Verkehrszeichen dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aufgestellt werden. Soll eine Geschwindigkeit – wie hier – so deutlich reduziert werden, so muss hierfür auch ein Grund vorhanden sein. Auch müssen besondere Regeln (zum Beispiel die RSA 95 – Baustellensicherung) eingehalten werden.

Nun gibt es jedoch auch Messtage – wie den 24.05.2015 (Pfingstsonntag) an denen überdurchschnittlich viele Verkehrsteilnehmer geblitzt werden. Ob hier einfach nur so viele Kraftfahrer schlichtweg unaufmerksam oder gleichgültig waren oder aber – was zumindest von ganz vielen Kraftfahrern vorgetragen wird – das letzte Verkehrszeichen mit der Beschränkung auf 60 km/h nicht vorhanden war, wird sich spätestens vor dem Amtsgericht Brandenburg klären lassen. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße kommen jedenfalls Zweifel auf. Am 24.05.15 wurden weit über 3000 Fahrzeuge geblitzt.

Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor Es3.0 der Firma eso. Ausgerüstet sind diese Geräte im Land Brandenburg mit der Softwareversion 1.007 (oder neuer). Mit Einführung dieser Softwareversion kann die Geschwindigkeit (im Gegensatz zum Vorgänger) von unabhängigen Gutachtern nicht mehr vollumfänglich überprüft werden, da der Hersteller die Sensorverläufe (die für die Berechnung der Geschwindigkeit erforderlich sind) erneut verschlüsselt hat.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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